Wann werden von Kfz-Versicherungsgesellschaften Vertragsstrafen verhängt?
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| In einem Vertrag zu einer Autoversicherung sind auch Vertragsstrafenregelungen enthalten. Findet die Versicherungsgesellschaft zum Beispiel heraus, dass der Versicherungsnehmer durch unrichtige Angaben in einer günstigeren Tarifklasse ist, berichtigt die Versicherungsgesellschaft die Höhe der Versicherungsprämie. Das bedeutet in der Regel eine saftige Nachzahlung für den Versicherungsnehmer. Darüber hinaus erhebt die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe, die in der Regel 100 Prozent des Jahresbeitrages beträgt, der ohne Nachlässe vom Versicherungsnehmer zusätzlich zu zahlen ist. Oftmals kommen die Versicherungsgesellschaften erst dahinter dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer angegeben hat, dass sein Fahrzeug nachts über in der Garage steht, sein Fahrzeug nachts aber auf der Straße gestohlen wurde, oder beschädigt wurde. Ein anderes Beispiel wäre wenn der Versicherungsnehmer in den Genuss eines Einzelfahrerrabattes gekommen wäre durch seine Angaben, also angegeben hat, dass nur er das versicherte Fahrzeug führt, bei einem Unfall jedoch eine andere Person (beispielsweise die Ehefrau) am Steuer des Fahrzeuges saß. Der Versicherungsnehmer hat dann gegen die Vereinbarung verstoßen, nach der davon ausgegangen wird, dass nur der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrzeug führt. Neben der Nachzahlung und der Vertragsstrafe hat der Versicherungsnehmer darüber hinaus damit zu rechnen, dass die Versicherung den entstandenen Schaden nicht, oder nur teilweise trägt. Es gehört zu der so genannten Obliegenheit des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft Änderungen umgehend zu melden. Hierzu gehört zum Beispiel wenn für ein Fahrzeug keine Garage mehr zur Verfügung stehen sollte, oder ein Fahrzeug ab sofort auch zum Beispiel vom Lebenspartner mit genutzt wird. Nur durch das rechtzeitige Melden der möglichen Veränderung behält man seinen Versicherungsschutz, verliert aber halt die möglichen Rabatte. All diese Rabattmöglichkeiten lassen sich auch bei einem Autoversicherungsvergleich berücksichtigen. |
| Autor: Sabrina Fries |
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